Grundsätze
- Zielsetzung: Das Mittagessen im Speisesaal dient im modern rhythmisierten Schultag der Stärkung, Entspannung und Erholung und soll das gemeinsame Einnehmen einer Mahlzeit als wichtigen Bestandteil der Schulkultur erfahrbar machen.
- Qualität: Das Essen soll vielfältig und abwechslungsreich, mit einem möglichst hohen Frischeanteil zubereitet sowie gesund und schmackhaft sein.
- Preis: Der Preis im Abonnement beträgt derzeit durchschnittlich € 2,90 pro Mahlzeit.
- Pädagogisches Konzept: Das Mittagessen im Speisesaal ist in das Schulprogramm eingebunden. Schülerinnen und Schüler übernehmen Verantwortung im Bereich der Organisation und des Abräumens, Lehrerinnen und Lehrer begleiten und beaufsichtigen die Kinder und Jugendlichen.
Das Mensa-Abonnement
- Das vielfältige und abwechslungsreiche Angebot kann nur dann verlässlich an den drei langen Schultagen sichergestellt werden, wenn die Eltern für ein Halbjahr (entspricht 6 Monaten) buchen.
- Die Eltern erteilen dem Förderverein eine Einzugsermächtigung. Monatlich werden 34,8 € abgebucht.
- Der Monatsbeitrag errechnet sich wie folgt: In den 40 Schulwochen werden ca. 110 Tage mit Mahlzeiten an den wöchentlich drei Langtagen sein. Abgezogen werden 3 Schultage wegen Krankheit, so dass sich ein monatlicher Betrag von € 34,80 ergibt.
- Wer Hilfen zum Lebensunterhalt bzw. Leistungen nach dem Hartz-IV-Gesetz bezieht, erhält von der Stadt Herne einen Essensgeldzuschuss, so dass sich der ermäßigte Monatsbeitrag zurzeit auf 9,00 € beläuft. Zuschussberechtigte holen das entsprechende Formular beim zuständigen Sachbearbeiter ab und legen es im Schulsekretariat vor.
- Der Einzug erfolgt gleichbleibend – auch in Monaten mit Ferienzeiten -, damit die Kosten gleichmäßig über das Jahr verteilt werden.
- Sollte ein Kind länger als eine Woche wegen Krankheit fehlen, so erhalten die Eltern auf Antrag die Rückerstattung der nicht in Anspruch genommenen Verpflegung vom vierten Essenstag an.
- Da das Schuljahr in NRW offiziell immer am 1.08. beginnt, wird der erste Einzug jeweils Anfang August erfolgen.
- Der Vertrag verlängert sich um weitere 6 Monate, wenn er nicht spätestens zum 15.06. bzw. zum 15.12. eines Jahres schriftlich gekündigt wird.