{"id":231,"date":"2016-09-15T18:32:10","date_gmt":"2016-09-15T16:32:10","guid":{"rendered":"http:\/\/www.gymnasium-wanne.de\/wordpress\/?page_id=231"},"modified":"2024-06-10T14:01:50","modified_gmt":"2024-06-10T12:01:50","slug":"hausordnung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.gymnasium-wanne.de\/wordpress\/informationen\/schulorganganisation\/hausordnung\/","title":{"rendered":"Hausordnung"},"content":{"rendered":"<div class=\"art-postcontent\">\n<div class=\"art-article\">\n<p>Sinn dieser Hausordnung ist es, das Zusammenleben und gemeinsame Lernen an der Schule zu erleichtern. Voraussetzung daf\u00fcr ist gegenseitige R\u00fccksichtnahme. Daraus ergeben sich folgende Regelungen:<\/p>\n<p><strong>I. Allgemeine Verhaltensweisen in der Schule<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Alle Sch\u00fcler\/innen und Lehrer\/innen sind f\u00fcr die Sauberhaltung der Klassen- und Sonderr\u00e4ume, des Schulgeb\u00e4udes und des Schulgel\u00e4ndes verantwortlich.<\/li>\n<li>Das Ballspielen auf dem Schulhof ist nur mit Soft-B\u00e4llen erlaubt. Im Schulgeb\u00e4ude ist jegliches Ballspielen verboten.<\/li>\n<li>Nicht erlaubt sind wegen Gef\u00e4hrdung und Bel\u00e4stigung anderer insbesondere Rollschuhlaufen, Skateboardfahren, Schneeballwerfen, Schlindern, Gel\u00e4nderrutschen, Rad-, Mofa- und Motorradfahren auf dem gesamten Schulgel\u00e4nde sowie Rennen und Laufen in der Pausenhalle.<\/li>\n<li>Das Mitbringen gef\u00e4hrlicher Gegenst\u00e4nde ist verboten.<\/li>\n<li>Fahrr\u00e4der sind in die daf\u00fcr vorgesehenen St\u00e4nder einzustellen. Eine Aufstellung an anderen Orten ist nicht erlaubt. Die Freifl\u00e4chen vor den Pavillons sind keine Abstellfl\u00e4chen f\u00fcr Fahrzeuge aller Art. Autos, Mofas und Motorr\u00e4der d\u00fcrfen auf dem Schulhof nicht geparkt werden. F\u00fcr Mofas und Motorr\u00e4der sind die Stellfl\u00e4chen direkt am Eingang Gerichtsstra\u00dfe vorgesehen.<\/li>\n<li>Das Rauchen in den Schulgeb\u00e4uden und auf dem umfriedeten Schulgel\u00e4nde ist grunds\u00e4tzlich verboten.<br \/>\nDas Mitbringen von Zigaretten, E-Liquids, Cannabis, Alkohol und sonstigen Suchtmitteln ist verboten.<br \/>\nAusnahmen: Feste oder \u00e4hnliche Veranstaltungen, bei denen eine ausdr\u00fcckliche Genehmigung der Schulkonferenz bzw. der Schulleitung zum Genuss alkoholischer Getr\u00e4nke vorliegt.<\/li>\n<li>Die Fenster in den Fluren d\u00fcrfen von Sch\u00fcler\/innen wegen besonders gro\u00dfer Unfallgefahr nicht ge\u00f6ffnet werden.<\/li>\n<li>Das Sitzen auf den Fensterb\u00e4nken und Heizk\u00f6rpern ist nicht erlaubt.<\/li>\n<li>Die Nutzung von Mobiltelefonen und Aufnahmeger\u00e4ten durch Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler ist nur nach Aufforderung durch eine Lehrkraft gestattet. Mitgef\u00fchrte Ger\u00e4te sind sp\u00e4testens beim Betreten des Schulgel\u00e4ndes auszuschalten und in der Tasche zu belassen.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>II. \u00d6ffnung und Schlie\u00dfung des Schulgeb\u00e4udes\/der Klassenr\u00e4ume<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Das Schulgeb\u00e4ude wird in der Regel eine halbe Stunde vor Unterrichtsbeginn ge\u00f6ffnet und um 16.30 Uhr geschlossen.<\/li>\n<li>Fachr\u00e4ume, Sammlungsr\u00e4ume und B\u00fcchereien sind au\u00dferhalb der Unterrichts- bzw. Benutzungszeit zu verschlie\u00dfen. Energiequellen sind sp\u00e4testens nach der letzten Unterrichtsstunde abzuschalten, Fenster und T\u00fcren zu schlie\u00dfen.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>III. Verhalten vor, w\u00e4hrend und nach dem Unterricht<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Vor dem ersten Schellen (7.55 Uhr) d\u00fcrfen nur Oberstufensch\u00fcler\/innen die Unterrichtsr\u00e4ume betreten. Alle anderen Sch\u00fcler\/innen halten sich auf dem Hof oder in der Pausenhalle auf. F\u00fcr Sch\u00fcler\/innen, deren Unterricht erst nach 8.00 Uhr beginnt, gilt Gleiches. Lautes Herumtoben und l\u00e4rmende Spiele sind w\u00e4hrend der Unterrichtszeit untersagt.<\/li>\n<li>Beim Wechsel von Unterrichtsr\u00e4umen nehmen die Sch\u00fcler\/innen zur Sicherung gegen Diebst\u00e4hle ihre Taschen mit. Zu Beginn der gro\u00dfen Pausen verlassen alle Sch\u00fcler\/innen die R\u00e4ume, Flure und Treppenh\u00e4user. Die R\u00e4ume werden von den Lehrkr\u00e4ften beim Verlassen abgeschlossen. Das Haupttreppenhaus soll von Sch\u00fcler\/innen zu Beginn der gro\u00dfen Pause nur in Richtung abw\u00e4rts, am Ende der gro\u00dfen Pausen nur in Richtung aufw\u00e4rts benutzt werden.<\/li>\n<li>Beim Klingeln zum Unterrichtsbeginn begeben sich alle Sch\u00fcler\/innen in den Unterrichtsraum. Das Herumlaufen und -stehen auf den Fluren ist nicht gestattet.<\/li>\n<li>Ist ein Lehrer\/eine Lehrerin 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn nicht zum Unterricht erschienen, verst\u00e4ndigen die Klassen- oder Kurssprecher bzw. die Vertreter unverz\u00fcglich das Sekretariat.<\/li>\n<li>Die Treppen im Altbau sind Nottreppen und nicht zur st\u00e4ndigen Benutzung durch Sch\u00fcler\/innen bestimmt.<\/li>\n<li>Bei Feueralarm begeben sich alle Sch\u00fcler\/innen mit den Lehrern\/- innen entsprechend dem aush\u00e4ngenden Fluchtplan unverz\u00fcglich, jedoch ohne Panik auf den Schulhof. Den Ansagen durch die Haussprechanlage ist unverz\u00fcglich Folge zu leisten.<\/li>\n<li>Die g\u00e4rtnerischen Anlagen auf dem Schulgel\u00e4nde sind zu schonen.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>IV. Benutzung von Schuleinrichtungen<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Schulgeb\u00e4ude, Schuleinrichtungen und Lehrmittel sowie die den Sch\u00fclern \u00fcberlassenen B\u00fccher und anderen Lernmittel sind pfleglich zu behandeln und d\u00fcrfen nicht besch\u00e4digt werden. Ger\u00e4te und Einrichtungen d\u00fcrfen von Sch\u00fclern grunds\u00e4tzlich nur unter Aufsicht und Anleitung bedient werden.<\/li>\n<li>Besondere Schuleinrichtungen (z. B. naturwissenschaftliche Fachr\u00e4ume, Werkr\u00e4ume, Sportst\u00e4tten, Medien- und Informatikr\u00e4ume) d\u00fcrfen nur mit ausdr\u00fccklicher Genehmigung oder unter Aufsicht betreten und benutzt werden. F\u00fcr die Computerr\u00e4ume gilt eine zus\u00e4tzliche <a href=\"http:\/\/www.gymnasium-wanne.de\/new\/images\/\/pdf\/nutzungsordnung.pdf\">Nutzungsordnung<\/a>.<\/li>\n<li>Das Befahren des Schulgel\u00e4ndes mit Fahrzeugen aller Art ist grunds\u00e4tzlich untersagt. Zweir\u00e4der sind auf dem Schulgel\u00e4nde zu schieben. Ausnahmen sind auf begr\u00fcndete F\u00e4lle zu beschr\u00e4nken.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>V. Hausrecht<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Das Hausrecht f\u00fcr die Schule hat die Stadt als Schultr\u00e4ger.<\/li>\n<li>Die Schulleiterin &#8211; in Abwesenheit ihr Vertreter &#8211; \u00fcbt das Hausrecht im Auftrag und nach Weisung des Schultr\u00e4gers im Einzelfall aus. Sind beide abwesend oder verhindert, \u00fcbt das Hausrecht die Hausmeisterin oder ein anderer Beauftragter des Schultr\u00e4gers aus.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Strafantr\u00e4ge werden vom Schultr\u00e4ger gestellt. Dasselbe gilt f\u00fcr die Erstattung von Anzeigen.<\/p>\n<p><strong>VI. Werbung und Warenvertrieb in der Schule<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Werbung und Warenvertrieb in der Schule sind grunds\u00e4tzlich unzul\u00e4ssig, soweit sie nicht schulischen Zwecken dienen. F\u00fcr au\u00dferschulische Nutzungen trifft die Benutzungsordnung der Stadt besondere Regelungen.<\/li>\n<li>Schulfremde Druckschriften d\u00fcrfen auf dem Schulgrundst\u00fcck an Sch\u00fcler\/innen grunds\u00e4tzlich nicht verteilt werden (\u00a7 56 Schulgesetz).<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>VII. Verwaltung von Sachen<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Die Garderobe der Sch\u00fcler ist an den daf\u00fcr vorgesehenen Stellen unterzubringen.<\/li>\n<li>Wertsachen, gr\u00f6\u00dfere Geldbetr\u00e4ge sind nicht in die Schule mitzubringen. Soweit dieses unvermeidlich ist, d\u00fcrfen sie nicht in der Garderobe verbleiben. Sie k\u00f6nnen im Sekretariat vor\u00fcbergehend aufbewahrt werden.<\/li>\n<li>F\u00fcr nicht ordnungsgem\u00e4\u00df untergebrachte Garderobe und bei Verlust oder Besch\u00e4digung von Wertsachen \/ gr\u00f6\u00dferen Geldbetr\u00e4gen besteht keine Haftung.<\/li>\n<li>Fundsachen in der Schule sind bei der Hausmeisterin oder im Sekretariat abzugeben.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>VIII. Versicherungsschutz\/Haftung<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Die Haftung in Schadensf\u00e4llen richtet sich nach den daf\u00fcr geltenden gesetzlichen Vorschriften. Jede an der Schule t\u00e4tige Person, welche einen Schaden an den Baulichkeiten oder an einer Einrichtung der Schule verursacht, ist im Rahmen dieser gesetzlichen Bestimmungen zum Ersatz der dadurch entstandenen Kosten verpflichtet.<\/li>\n<li>Die Haftung umfasst auch die Verpflichtung zur pfleglichen Behandlung und p\u00fcnktlichen R\u00fcckgabe des dem Sch\u00fcler anvertrauten Schuleigentums (z. B. B\u00fccher)<\/li>\n<li>F\u00fcr Sch\u00e4den an bzw. Diebstahl von Sch\u00fclerfahrr\u00e4dern haftet die Stadt nur, wenn die Schulleiterin die Benutzung der Fahrr\u00e4der f\u00fcr den Schulweg genehmigt hatte und die Fahrr\u00e4der ordnungsgem\u00e4\u00df abgestellt und gesichert waren. (Der n\u00e4chste zur Schule f\u00fchrende Weg muss mindestens 2 km betragen.)<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>IX. Ordnungsma\u00dfnahmen \/ Inkrafttreten<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Bei Verst\u00f6\u00dfen gegen die Hausordnung k\u00f6nnen gegen\u00fcber Sch\u00fcler\/innen Ordnungsma\u00dfnahmen angewendet werden (\u00a7 53 Schulgesetz) bzw. von der Schulleiterin ein solcher Vorgang dem Disziplinarvorgesetzten gemeldet werden.<\/li>\n<li>Gegen\u00fcber Schulfremden trifft der Schultr\u00e4ger geeignete Ma\u00dfnahmen.<\/li>\n<li>Diese Hausordnung ergeht im Benehmen mit der Stadt Herne als Schultr\u00e4ger.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Diese Hausordnung trat am 01.11.1984 in Kraft. Zuletzt wurde sie durch die Schulkonferenz 2007 erg\u00e4nzt.<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<div class=\"cleared\"><\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Sinn dieser Hausordnung ist es, das Zusammenleben und gemeinsame Lernen an der Schule zu erleichtern. Voraussetzung daf\u00fcr ist gegenseitige R\u00fccksichtnahme. Daraus ergeben sich folgende Regelungen: I. 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